Stand: 03.07.2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Unternehmen, Agenturen, Mediaeinkäufer, Marken, Dienstleister und sonstige Auftraggeber, die auf FirstEV Werbung, Sponsorings, Native Advertising, Newsletter-Platzierungen, redaktionell getrennte Kooperationen, Kampagnen, Leads oder vergleichbare Werbeleistungen buchen.
1.2 Betreiber von FirstEV.de ist Waldemar Deutsch, Südstr. 19, 95615 Marktredwitz, Deutschland. Allgemeine Kontaktadresse: info@firstev.de. Rechtliche Meldungen und Beschwerden: legal@firstev.de.
1.3 Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht für private Fahrzeugverkäufer und nicht für reine Händlerleistungen, soweit dafür die AGB für Händler gelten.
1.4 Individuelle Angebote, Mediadaten, Buchungsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen, Anzeigenrichtlinien, technische Spezifikationen oder schriftliche Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichen.
2.1 Ein Werbevertrag kommt zustande, wenn FirstEV ein Angebot, eine Buchung, einen Mediaauftrag, eine Kampagne oder eine sonstige Werbeleistung schriftlich, per E-Mail oder über ein Buchungssystem bestätigt.
2.2 Angebote von FirstEV sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.3 Agenturen handeln als eigene Vertragspartner, soweit sie nicht bei Vertragsschluss den vertretenen Werbekunden offenlegen und eine Vertretungsbefugnis nachweisen. FirstEV kann Agentur und Werbekunden gesamtschuldnerisch in Anspruch nehmen, soweit dies vereinbart oder rechtlich zulässig ist.
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Buchungsbestätigung, Mediadaten oder individueller Vereinbarung.
3.2 Werbeleistungen können insbesondere umfassen: Display-Anzeigen, Sponsorings, Native-Advertising-Formate, Advertorials, Newsletter-Platzierungen, Social-Verlängerungen, Lead-Formulare, Content-Kooperationen, Event- oder Partnerplatzierungen, Sonderintegrationen und Reporting.
3.3 FirstEV schuldet nur dann bestimmte Impressionen, Klicks, Leads, Conversions, Laufzeiten, Platzierungen oder Reichweiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3.4 Bei pauschal gebuchten Platzierungen schuldet FirstEV die vereinbarte Darstellung im vereinbarten Umfeld, nicht aber einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
4.1 Der Werbekunde muss alle erforderlichen Werbemittel, Ziel-URLs, Trackinginformationen, Texte, Bilder, Logos, Videos, Freigaben und sonstigen Materialien rechtzeitig, vollständig, fehlerfrei und entsprechend den technischen Spezifikationen liefern.
4.2 FirstEV kann technische Spezifikationen vorgeben, insbesondere zu Formaten, Dateigrößen, Laufzeiten, Dateitypen, Bildmaßen, Textlängen, Ziel-URLs, Trackingparametern, Barrierefreiheit, Ladezeiten und Mobiloptimierung.
4.3 Liefert der Werbekunde Materialien verspätet, unvollständig oder fehlerhaft, verschieben sich vereinbarte Starttermine nur, wenn FirstEV dies bestätigt. Andernfalls bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, soweit FirstEV die Werbefläche oder Ressourcen reserviert hat und die Verspätung vom Werbekunden zu vertreten ist.
4.4 FirstEV ist berechtigt, Werbemittel technisch anzupassen, zu komprimieren, zu beschneiden, umzuformatieren oder in andere Darstellungsformen zu überführen, soweit dies für die vereinbarte Ausspielung erforderlich ist und die Werbeaussage nicht wesentlich verändert.
5.1 Der Werbekunde ist für Inhalt, Gestaltung, Rechtmäßigkeit, Kennzeichnung, Zielseite, Produkte, Dienstleistungen, Preisangaben, Verfügbarkeit, Datenschutzkonformität und technische Sicherheit seiner Werbung verantwortlich.
5.2 Werbung muss rechtmäßig, wahr, klar, nicht irreführend und mit geltendem Wettbewerbs-, Verbraucher-, Datenschutz-, Marken-, Urheber-, Medien-, Heilmittel-, Finanz-, Energie-, Preis- und Branchenrecht vereinbar sein.
5.3 Der Werbekunde sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an Werbemitteln, Marken, Logos, Bildern, Texten, Musik, Videos, Daten, Testimonials, Produktabbildungen und sonstigen Materialien verfügt.
5.4 Unzulässig sind insbesondere Werbung für rechtswidrige Produkte oder Dienste, irreführende Umwelt- oder Reichweitenversprechen, nicht belegbare Superlative, diskriminierende Inhalte, Hassrede, Schadsoftware, Phishing, betrügerische Angebote, unzulässige Gewinnspiele, aggressive Verkaufspraktiken und Inhalte, die den Ruf von FirstEV erheblich beeinträchtigen können.
5.5 Zielseiten müssen erreichbar, sicher, rechtmäßig und inhaltlich mit der Werbung vereinbar sein. Sie dürfen keine Schadsoftware, unzulässigen Redirects, Dark Patterns, verstecktes Tracking oder rechtswidrige Inhalte enthalten.
6.1 FirstEV kennzeichnet Werbung, Sponsorings, bezahlte Inhalte und kommerzielle Kooperationen in angemessener Weise, etwa als Anzeige, Werbung, gesponsert, Partnerinhalt oder vergleichbar.
6.2 FirstEV wahrt die Trennung zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung. Ein Werbeauftrag begründet keinen Anspruch auf bestimmte redaktionelle Berichterstattung, Bewertung, Empfehlung, Verlinkung oder Platzierung außerhalb der vereinbarten Werbeleistung.
6.3 FirstEV kann Kennzeichnungen, Hinweise, Disclaimer oder redaktionelle Einordnungen ergänzen, soweit dies rechtlich, medienethisch, plattformbezogen oder zur Transparenz erforderlich ist.
7.1 FirstEV kann Werbung ablehnen, pausieren, entfernen, kennzeichnen, anpassen oder die Ausspielung verweigern, wenn sachliche Gründe bestehen.
7.2 Sachliche Gründe sind insbesondere Rechtsverstöße, Verstöße gegen diese AGB, unvollständige oder fehlerhafte Materialien, Sicherheitsrisiken, Rechte Dritter, Beschwerden, behördliche oder gerichtliche Anforderungen, technische Störungen, Zahlungsverzug, Reputationsrisiken oder erhebliche Beeinträchtigungen des Nutzererlebnisses.
7.3 FirstEV informiert den Werbekunden über wesentliche Ablehnungen oder Unterbrechungen, soweit dies praktisch möglich und rechtlich zulässig ist. Der Werbekunde erhält Gelegenheit zur Nachbesserung, wenn dies dem Kampagnenzweck und den Sicherheitsinteressen von FirstEV nicht entgegensteht.
8.1 Tracking, Pixel, Cookies, Fingerprinting, SDKs, Third-Party-Tags, Retargeting, Zielgruppenabgleich oder vergleichbare Technologien dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von FirstEV eingesetzt werden.
8.2 Der Werbekunde muss alle für Tracking und Datenverarbeitung erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitstellen, insbesondere Anbieter, Zweck, Datenkategorien, Speicherfristen, Empfänger, Drittlandtransfer, Rechtsgrundlage, Datenschutzlinks und technische Implementierung.
8.3 Der Werbekunde ist verantwortlich für die Datenschutzkonformität seiner Zielseiten, Formulare, Trackingtechnologien und nachgelagerten Verarbeitung. FirstEV ist für eigene Plattformverarbeitung nach Maßgabe der Datenschutzerklärung verantwortlich.
8.4 Ohne ausdrückliche Zustimmung von FirstEV sind Piggybacking, unerklärte Drittanbieter-Tags, automatisierte Datenerhebung über FirstEV-Nutzer, Cookie-Syncing, Fingerprinting und die Zusammenführung von FirstEV-Nutzungsdaten mit fremden Profilen unzulässig.
9.1 FirstEV stellt Reports nach Maßgabe der vereinbarten Leistung bereit. Reports können insbesondere Ausspielungen, Klicks, Laufzeiten, Leads oder andere Kennzahlen enthalten.
9.2 Messwerte von FirstEV sind maßgeblich, soweit nicht im Einzelfall ein anderes Messsystem vereinbart wurde oder ein offensichtlicher Messfehler vorliegt.
9.3 Abweichungen zwischen Messsystemen können insbesondere durch Adblocker, Browserbeschränkungen, Consent-Einstellungen, Bots, Caching, Ladeabbrüche, Mehrfachzählung, Filtermethoden oder technische Messgrenzen entstehen.
9.4 FirstEV schuldet keine Offenlegung vertraulicher Rohdaten, Logdaten, Sicherheitsmechanismen oder personenbezogener Nutzerdaten, soweit nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich erforderlich.
10.1 Die Vergütung richtet sich nach Angebot, Buchungsbestätigung, Preisblatt oder individueller Vereinbarung.
10.2 Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
10.3 Rechnungen können elektronisch gestellt werden. Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
10.4 Bei Zahlungsverzug kann FirstEV gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten geltend machen und laufende oder künftige Kampagnen bis zur Zahlung aussetzen.
10.5 Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
11.1 Stornierungen und Verschiebungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Eingang bei FirstEV.
11.2 Soweit keine abweichende Regelung vereinbart ist, gilt für standardisierte Media-Leistungen: Stornierung bis 10 Werktage vor Kampagnenstart kostenfrei; Stornierung 5 bis 9 Werktage vor Kampagnenstart 30 Prozent des Netto-Auftragswerts; Stornierung weniger als 5 Werktage vor Kampagnenstart oder nach Kampagnenstart 80 Prozent des Netto-Auftragswerts.
11.3 Bereits angefallene Produktions-, Dienstleister-, Lizenz-, Redaktions-, Design- oder sonstige Drittkosten sind unabhängig vom Stornozeitpunkt zu erstatten, soweit sie vom Werbekunden veranlasst wurden.
11.4 Für individuell produzierte Inhalte, exklusive Sponsorings, fest reservierte Newsletter-Platzierungen, Sonderintegrationen oder nicht anderweitig verwertbare Leistungen kann FirstEV die vereinbarte Vergütung verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen, soweit die Stornierung vom Werbekunden zu vertreten ist.
11.5 Eine Verschiebung ist nur möglich, wenn FirstEV die Ersatztermine bestätigt und die gebuchte Fläche oder Leistung verfügbar ist.
12.1 Der Werbekunde muss erkennbare Mängel unverzüglich melden. Unterbleibt eine rechtzeitige Meldung, kann eine Ersatzleistung ausgeschlossen sein, soweit FirstEV den Mangel bei rechtzeitiger Meldung hätte beheben können.
12.2 Bei von FirstEV zu vertretenden erheblichen Ausfällen oder Fehlplatzierungen kann FirstEV nach eigener Wahl Nachlieferung, Ersatzplatzierung, Laufzeitverlängerung oder angemessene Gutschrift leisten.
12.3 Ansprüche bestehen nicht, soweit die Beeinträchtigung auf fehlerhaften Materialien, Zielseiten, Trackingvorgaben, Freigabeverzug, technischen Systemen des Werbekunden, höherer Gewalt oder Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs von FirstEV beruht.
13.1 Der Werbekunde räumt FirstEV die für die Durchführung des Werbeauftrags erforderlichen nicht ausschließlichen, räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den bereitgestellten Werbemitteln, Marken, Logos, Texten, Bildern, Videos und sonstigen Materialien ein.
13.2 Die Rechte umfassen insbesondere Speicherung, Vervielfältigung, Bearbeitung, technische Anpassung, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung, Ausspielung, Reporting, Archivierung und Dokumentation im Rahmen der gebuchten Leistung.
13.3 FirstEV darf den Werbekunden nach Durchführung der Kampagne als Referenz nennen und Kampagnen-Screenshots zu Eigenwerbungs- und Dokumentationszwecken verwenden, sofern der Werbekunde dem nicht aus berechtigtem Grund widerspricht.
14.1 Der Werbekunde stellt FirstEV von Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Werbekunden zu vertretenden Werbemitteln, Zielseiten, Produkten, Dienstleistungen, Rechtsverstößen, Datenschutzverstößen, Trackingtechnologien, Marken- oder Urheberrechtsverletzungen oder Pflichtverletzungen gegen diese AGB entstehen.
14.2 Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. FirstEV informiert den Werbekunden über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Mitwirkung, soweit dies rechtlich und praktisch möglich ist.
15.1 FirstEV bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb, schuldet aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
15.2 Wartung, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen, Angriffe, Ausfälle von Dienstleistern, Netzstörungen, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt können Werbeleistungen zeitweise beeinträchtigen.
15.3 Bei erheblichen, von FirstEV zu vertretenden Ausfällen während einer gebuchten Laufzeit prüft FirstEV eine angemessene Ersatzleistung.
16.1 FirstEV haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
16.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet FirstEV nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Werbekunde regelmäßig vertrauen darf.
16.3 Im Übrigen ist die Haftung von FirstEV ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
16.4 FirstEV haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg einer Kampagne, für Vertragsabschlüsse mit Nutzern, für Drittplattformen, für Zielseiten oder Systeme des Werbekunden und nicht für Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von FirstEV.
17.1 Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, soweit sie nicht öffentlich bekannt sind oder rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht bekannt werden.
17.2 Preise, Konditionen, nicht öffentliche Mediadaten, Kampagnenstrategien, Reports, technische Informationen, Zugangsdaten und individuelle Vertragsinhalte dürfen ohne Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weitergegeben werden, soweit keine gesetzliche Pflicht besteht.
18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von FirstEV.
18.3 Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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