Du verstehst offenbar unsere Recchtsordnung nicht!
Noch einmal zum Mitschreiben:
Für eine Erpressung oder eine Nötigung bedarf es der Rechtswidrigkeit, und dieses Tatbestandsmerkmal fehlt bei Streikmaßnahmen initiiert von Gewerksschaften, denn das Streikrecht ist gesetzlich verbrieft und somit kann ein Streik, wie du sie anführst, niemals eine „Erpressung oder Nötigung“ sein - jetzt verstanden?
Du kannst es gerne als so von dir „EMPFUNDENE oder GEFÜHLTE Erpressung“ nennen, aber im strafrechtlichen Sinne - und das wird immer wieder durch diese in diesem Zusammenhang genannten Begriffe so bewusst und gewollt impliziert - kann es nicht eines dieser Delikte sein…
Also höre auf, die Gewerkschaften in diese Ecke zu drängen - sie tun das, wozu sie da sind, ob man nun mit den Maßnahmen und Vorgehensweisen einverstanden ist oder nicht, das steht auf einem ganz anderen Blatt Papier…🥴