Posts by Triumphator
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Dann wird Dir Papa bestimmt mit seinem Tesla aushelfen und wenn Du im September mit ihm nach Köln kommen solltest, kannst Du Dir mal vernünftige Autos ansehen
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das kann durchaus versteckt in irgendeinem Featureupdate gewesen sein.
Es kann aber auch sein, dass ich mich so sehr an den Punch gewöhnt habe, dass ich jetzt das Drehmoment vermeintlich gemindert verspüre.Nitram
man kann zwar per OBD die Beschleunigung messen, aber dann bräuchte man Vergleichswerte von früher. -
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Für die einzelnen Veranstaltungspunkte oder das Treffen ansich fallen keine reellen Teilnahmekosten an.
Überall wird aber für den Verzehr jedes einzelnen ein Betrag fällig. Bei so vielen Teilnehmern weigern sich die Lokalitäten jeden einzeln abzurechnen. Also müsste Ingo theoretisch ganz tief privat in sein Portemonnaie greifen und alles vorstrecken. Deshalb sammelt er im Vorfeld von jedem den entsprechenden Betrag ein. NOCH ABER NICHT BEZAHLEN!!! Erst wenn alles endgültig feststeht. -
Zum leuchtenden Logo hab ich mal Gemini (pro) befragt:
Beleuchtete Logos am Auto: Was bei Mercedes, VW und Cupra erlaubt ist und warum der Ford Mustang passen muss
Ein leuchtender Stern bei Mercedes, ein illuminiertes VW-Emblem oder das strahlende Logo von Cupra – immer mehr Autohersteller setzen auf beleuchtete Markenlogos als markantes Designmerkmal bei Nacht. Doch was für die einen ein legales Extra ist, bleibt für andere, wie den Ford Mustang, in Deutschland verboten. Die Gründe dafür liegen in einem eng gefassten rechtlichen Rahmen, der erst kürzlich für solche Lichtspiele am Auto geschaffen wurde.
Neue EU-Regeln schaffen die Grundlage für legale Licht-Logos
Lange Zeit waren beleuchtete Logos während der Fahrt im Geltungsbereich der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schlichtweg nicht vorgesehen und somit unzulässig. Grundsätzlich gilt nach § 49a der StVZO, dass an Kraftfahrzeugen nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Eine entscheidende Änderung brachten jüngste Anpassungen der europäischen ECE-Regelungen, speziell der ECE-R48 (Anbau von Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen) und der ECE-R148 (Lichtsignaleinrichtungen). Seit Anfang 2023 ist es unter strengen Auflagen gestattet, Markenlogos am Fahrzeug zu beleuchten. Diese werden rechtlich als zusätzliche Positionsleuchten behandelt.
Die strengen Kriterien für die Zulassung
Damit ein beleuchtetes Logo legal auf die Straße darf, müssen die Hersteller präzise Vorgaben einhalten:
- Symmetrie: Das Logo selbst muss symmetrisch sein. Das VW-Zeichen, der Mercedes-Stern oder das Cupra-Logo erfüllen diese Anforderung. Asymmetrische Schriftzüge oder Embleme sind nicht gestattet.
- Größe: Die leuchtende Fläche des Logos darf eine Größe von 100 Quadratzentimetern nicht überschreiten.
- Position und Integration: Es sind maximal zwei beleuchtete Logos erlaubt – eines an der Front und eines am Heck. Entscheidend ist zudem, dass das Logo in ein Leuchtenband integriert sein muss. Der Abstand zur nächstgelegenen leuchtenden Fläche darf 7,5 Zentimeter nicht unterschreiten.
- Homologation: Die gesamte Leuchteinheit, inklusive des Logos, muss als System eine Typgenehmigung (E-Prüfzeichen) erhalten. Ein nachträglicher Einbau von nicht genehmigten Leuchtlogos ist daher illegal.
Warum Mercedes, VW und Cupra dürfen
Hersteller wie Volkswagen (beim neuen Touareg) und Cupra (beim Tavascan) haben ihre beleuchteten Logos von Anfang an nach diesen neuen, strengen ECE-Vorgaben entwickelt und in die Fahrzeugbeleuchtung integriert. Sie erfüllen alle Kriterien von der Symmetrie über die Größe bis hin zur Integration in ein durchgehendes Leuchtband an Front oder Heck und haben somit eine offizielle Typgenehmigung für den europäischen Markt erhalten. Auch Mercedes-Benz bietet für einige Modelle ab Werk genehmigte, beleuchtete Sterne an, die diesen Vorschriften entsprechen.
Das Problem des Ford Mustang
Beim Ford Mustang sieht die Sache anders aus. Das ikonische, galoppierende Pony-Logo ist im Kühlergrill platziert. Die in den USA teilweise erhältliche beleuchtete Variante erfüllt die strengen europäischen Anforderungen in mehreren Punkten nicht:
- Asymmetrie: Das Mustang-Pony ist in seiner Darstellung asymmetrisch, was nach aktueller ECE-Regelung eine Beleuchtung während der Fahrt ausschließt.
- Fehlende Integration: In der Regel ist das Logo nicht in ein umlaufendes Leuchtenband integriert, wie es die Vorschrift fordert. Es steht für sich allein im Kühlergrill.
- Keine EU-Homologation: Ford hat für den europäischen Markt keine entsprechende Typgenehmigung für ein beleuchtetes Mustang-Logo beantragt oder erhalten, da es den hiesigen Vorschriften widerspricht. Die in den USA geltenden Regeln für Fahrzeugbeleuchtung sind deutlich liberaler.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Erlaubnis für ein beleuchtetes Logo kein Privileg einzelner Hersteller ist, sondern das Ergebnis einer präzisen Einhaltung der neuen, strengen europäischen Design- und Sicherheitsvorschriften. Während Mercedes, VW und Cupra ihre Hausaufgaben gemacht und konforme Lösungen entwickelt haben, steht das Design des Ford Mustang-Logos und seine Platzierung einer legalen Beleuchtung in Europa im Wege. Für Mustang-Fahrer bedeutet dies: Der Traum vom leuchtenden Pony im Kühlergrill bleibt auf deutschen Straßen unerfüllt.
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Bloß nicht!
Stell Dir vor, Du fährst zum shoppen in die Stadt, parkst dort am Straßenrand und Dich beobachtet zufällig die Rennleitung. Dann könntest Du am Fänger sein, weil Du die Beleuchtung ja illegal im Straßenverkehr nutzt. Dann ist die BE des gesamten Autos futsch. -
Job1 oder Job2?
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naja, ich seh´s positiv:
Wenn alle anderen ihre Testphase jetzt verballern, fahre ich zu unserem Treffen im September umsonst mit BC -
leider noch nicht ... bitte warten
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hat irgend ein 2022.25 schon BT per OTA?
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Sicher, dass der Kofferraum-Button nicht links oder rechts in die Ladeluke gewandert ist? Dort war er bei meinem Explorer PHEV. Würde mich wundern, wenn nur noch der "äußere" Button übrig geblieben ist... Wenn man aber die Einstiegsleiste sieht, dann doch durchaus möglich...
Der Kofferraumbutton ist schon viel früher weggefallen. Nicht erst beim 25-er. Ich glaube, es war schon bei 2023.75 oder 24-er. Er ist aber tatsächlich ersatzlos wegrationalisiert worden.
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der fehlende Heckklappenknopf oder das die Einstiegsleiste mit dem Mustang Schriftzug jetzt nicht mehr aus Metall ist
Treffer ...
Durch die Größe meiner Frau (Minion), kommt sie dort oben nicht mehr an Es fehlen wenige Zentimeter. Wenn ich die Öffnungshöhe begrenze, ramme ich mir die Klappe vor den Kopf.
Der Metallschriftzug hält auch meiner Körperbehinderung stand. Plastk würde sehr schnell zerschrammen. -
apropos Nachrücker:
Dadurch dass Ingo zwei sequenzielle Führungen á 45 Personen bei Ford durchgesetzt hat, dürfen jetzt noch über 30 Personen mehr, als bislang gemeldet sind mit ins Fordwerk.Vorsichtshalber hier nochmal der Link zur Planungsliste: Planungsliste Forentreffen Köln 2025
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Das Thema ist zwar schon etwas älter, aber ich habe mit einem Produkt gute Erfahrungen bei meinem Motorrad gemacht. Letzte Woche habe ich es mir daher auch für den MachE bestellt und heute eingebaut.
Das Teil nennt sich Battery Guard, man kann die Batterie Art einstellen, Lithium oder AGM. Es zeigt die Batterie Temp und die Volt. Weitere Spielchen sind möglich, am besten einfach mal die Beschreibung durchlesen. Doe Kosten von ca. 25 EUR sind überschaubar.
Direkt nachdem ich das Gerät angeschlossen hatte bekam ich schon den ersten Wert, nicht gerade überwältigend, also umgehend die Ladebox CETEK MXS 5.0 angeschlossen.
Achte beim Laden aber bitte explizit drauf nicht direkt an die Batteriekontakte zu gehen, sondern nur den Pluspol der Batterie und den zentralen Massepunkt am Auto zu wählen. Sonst umgehst Du das BMS und die Karre spielt verrückt.
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Darum den Link noch einmal angeben bitte
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versuchen privat zu verkaufen, was beim momentanen Gebrauchtwagenmarkt garnicht so einfach ist. Da wird der Verlust nicht ganz so groß.
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Heute ausgiebig getestet und für Gut befunden.
Es gab zwar ein paar Differenzen zum Pony aber nach allen Pro und Contras schlägt das Pendel für den Brabus aus. Das Problem ist nur der schnöde Mammon. Zwar ist der Preis für den Brabus verhältnismäßig gut, aber der Erlös des Pony ist mehr als erbärmlich. In drei Jahren mal schlappe 40k€ verlieren, ist mehr als sportlich.