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Was zahlt ihr für die kWh an Strom?

  • Der Pferdefluesterer
  • May 27, 2021 at 6:10 PM
  • Michael
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    • June 13, 2021 at 9:37 AM
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    • #21
    Quote from 50Wendy

    ich habe leider keine PV auf dem Dach, liebäugle damit ,aber meine bessere Hälfte sagt, das rentiert sich nicht mehr für uns.

    Kann mir mal Jemand von Euch sagen, was ich momentan für eine PV, sagen wir mal kleinere Anlage für den Eigenverbrauch, ohne Speicher, an Ausgaben rechnen muß..

    Ich weiß, im Netz gibt es viele Rechner dafür, da kommt aber kein Ergebnis raus, sondern die wollen alle nur meine Daten um mich mit Angeboten überhäufen zu können.

    meine 4 kWp hat 2013 8.000 + Steuer gekostet

    Bringt rund 350 € von den Stadtwerken und 1.500 kWh Eigenverbrauch im Jahr, also nochmal 450 €. Damit ist die Anlage in 10 Jahren bezahlt.

    Wir haben in den Umfragen niemand über 70. Lohnt sich also vermutlich für euch immer noch.

    my 5 cent

    Mustang Mach E

    RWD ER, Lucid-Rot Metallic, TP 2

    Reservierung: 17.03.2020

    Bestellung: 12.12.2020

    Produktion: 20.04.21

    Antwerpen: 10.06.2021

    Händler: 23.06.21

    Übergabe: 16.07.21

    OTA 6.14 06.02.2025

    Update: IPMA-DC-24.204.8.27

    Sync 4.0.23352

    Electrified since 12/2017 mit Hyundai Ioniq und Hyundai Kona

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  • Sammy
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    • June 13, 2021 at 9:53 AM
    • #22

    Als Faustregel kann man 1000-1500€ pro kWp ansetzen, kleinere Anlagen sind eher teurer (der Montageaufwand ist fast unabhängig von der Anlagengröße), daher lautet der Tipp meist „Dach voll machen“.


    Amortisation hast du als Rentner (tagsüber zuhause, mittags wird gekocht) mit E-Auto i.d.R. unter 10 Jahren, aber das muss man trotzdem individuell rechnen.


    Unter 10 kWp ist es schwierig das E-Auto nur mit PV-Strom zu laden.

  • 50Wendy
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    • June 13, 2021 at 9:54 AM
    • #23

    Michael
    „Wir haben in den Umfragen niemand über 70. Lohnt sich also vermutlich für euch immer noch.„

    Aber demnächst 🙈 und nach uns kommen ja auch noch einige, die das nutzen könnten.


    danke für die Infos, klingt nicht übel

    Mustang Mach E, Star Weiß metallic, RWD, SR, TP 2, EZ 07/21, Wallbox HD

    PV mit 11,25 kWp, Solar Fabrik bifaziale monokristalline Halbzellen (MBB), 10 kWh Batteriespeicher

  • Michael
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    • June 13, 2021 at 9:58 AM
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    • #24
    Quote from 50Wendy

    Michael
    „Wir haben in den Umfragen niemand über 70. Lohnt sich also vermutlich für euch immer noch.„

    Aber demnächst 🙈 und nach uns kommen ja auch noch einige, die das nutzen könnten.


    danke für die Infos, klingt nicht übel

    zumal die Anschaffungskosten inzwischen deutlich günstiger liegen dürften

    Mustang Mach E

    RWD ER, Lucid-Rot Metallic, TP 2

    Reservierung: 17.03.2020

    Bestellung: 12.12.2020

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    Antwerpen: 10.06.2021

    Händler: 23.06.21

    Übergabe: 16.07.21

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    • June 13, 2021 at 10:14 AM
    • #25

    Du musst aber bei der Steuer aufpassen, das ist meist die Stolperfalle.

    Haben die PV als Firma angemeldet und das hat uns die Rückzahlung der MWSt gebracht. Dafür müssen wir aber jedes Jahr unseren Eigenverbrauch angeben und versteuern.

    Inzwischen könnten wir die PV umstellen lassen, aber im Juli bekommen wir einen Stromspeicher und da wollen wir auch wieder die MWSt zurück.

    Haben die Anlage seit 2013 mit 7,95 kWp und ungefähr 14k € bezahlt.

    MG4

    Futterbox: openWB Series2 Custom und go-eChareger Homefixx

    Futter: 9,39 kWp Luxor EcoLine Fullblack Anlage Süd-Ost mit Fronius Symo 8.2-3m

    7,95 kWp Bosch Solaranlage Süd-West mit SMA Sunny Tripower 8000TL

    Pufferspeicher: 11 kWh AlphaEss Storion Smile-B3

    Steuerung: ioBroker, openWB

  • Marcus
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    • June 13, 2021 at 12:43 PM
    • #26

    Lass es dir von einer Fachfirma durchrechnen. Dachneigung, Ausrichtung, Fläche... hängt alles zusammen.

    Aktuell lohnt es sich sicher auch dafür einen Kredit aufzunehmen. Die Rendite war bei mir nach 20 Jahren bei 70%!

    MME AWD Standard Range - Tech Paket 2 // Zoe R110 Z.E.50 // 9 kWp Photovoltaik + E3DC // Ladestation openWB series2 mit 22 kW Anschluss // ioBroker für die Datenabfragen

  • 50Wendy
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    • June 13, 2021 at 1:02 PM
    • #27
    Quote from Marcus

    Lass es dir von einer Fachfirma durchrechnen. Dachneigung, Ausrichtung, Fläche... hängt alles zusammen.

    Aktuell lohnt es sich sicher auch dafür einen Kredit aufzunehmen. Die Rendite war bei mir nach 20 Jahren bei 70%!

    auf jeden Fall.

    Ich habe an mein Garagendach gedacht, die ist freistehend und hat Südausrichtung, falls sowas genehmigt wird.

    Beim Hausdach habe ich halt nur Ost/West.

    Mustang Mach E, Star Weiß metallic, RWD, SR, TP 2, EZ 07/21, Wallbox HD

    PV mit 11,25 kWp, Solar Fabrik bifaziale monokristalline Halbzellen (MBB), 10 kWh Batteriespeicher

  • Axelknight
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    • June 13, 2021 at 1:17 PM
    • #28
    Quote from Manolo

    Du musst aber bei der Steuer aufpassen, das ist meist die Stolperfalle.

    Haben die PV als Firma angemeldet und das hat uns die Rückzahlung der MWSt gebracht. Dafür müssen wir aber jedes Jahr unseren Eigenverbrauch angeben und versteuern.

    Inzwischen könnten wir die PV umstellen lassen, aber im Juli bekommen wir einen Stromspeicher und da wollen wir auch wieder die MWSt zurück.

    Haben die Anlage seit 2013 mit 7,95 kWp und ungefähr 14k € bezahlt.

    Kleinere Anlagen (bis 10kWp) sind aber seit kurzem von der Steuer befreit!

  • Manolo
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    • June 13, 2021 at 1:28 PM
    • #29
    Quote from Axelknight

    Kleinere Anlagen (bis 10kWp) sind aber seit kurzem von der Steuer befreit!

    Seit wann ist das so? Hast du da irgendwelche Infos die man sich herunterladen kann?
    Mein Steuerberater hat mir davon nichts erzählt...

    MG4

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  • 50Wendy
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    • June 13, 2021 at 3:14 PM
    • #30

    Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 12.12.2020. Der Finanzausschuss des Bundesrates spricht sich mehrheitlich dafür aus, dass Einnahmen aus dem Betrieb neu errichteter kleiner Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit bis zu 10 Kilowatt peak (kWp) von der Einkommensteuer befreit werden.

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    PV mit 11,25 kWp, Solar Fabrik bifaziale monokristalline Halbzellen (MBB), 10 kWh Batteriespeicher

  • Der Pferdefluesterer
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    • June 13, 2021 at 3:21 PM
    • #31
    Quote from 50Wendy

    Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 12.12.2020. Der Finanzausschuss des Bundesrates spricht sich mehrheitlich dafür aus, dass Einnahmen aus dem Betrieb neu errichteter kleiner Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit bis zu 10 Kilowatt peak (kWp) von der Einkommensteuer befreit werden.

    Aber dann nur in BaWü, oder?

    Und Bestandsanlagen sind weiterhin Steuerpflichtig. Bescheuert

    Einkommenssteuer ist ohnehin nicht wirklich das Thema.

    Selten hat man in einem Jahr einen Gewinn über 410 eur.

    D.h. in der 10 kWp Regelung fällt die EÜR weg, man bekommt aber auch keine MWST der PV Rechnung erstattet.

  • 50Wendy
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    • June 13, 2021 at 3:41 PM
    • #32
    Quote from Holy Driver

    Aber dann nur in BaWü, oder?

    Und Bestandsanlagen sind weiterhin Steuerpflichtig. Bescheuert

    Einkommenssteuer ist ohnehin nicht wirklich das Thema.

    Selten hat man in einem Jahr einen Gewinn über 410 eur.

    D.h. in der 10 kWp Regelung fällt die EÜR weg, man bekommt aber auch keine MWST der PV Rechnung erstattet.

    Nein, die Pressemitteilung lautet


    „Finanzausschuss des Bundesrates hat beschlossen“

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  • Der Pferdefluesterer
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    • June 13, 2021 at 5:35 PM
    • #33
    Quote from 50Wendy

    Nein, die Pressemitteilung lautet


    „Finanzausschuss des Bundesrates hat beschlossen“

    Prima

    Die Steuerbefreiung gilt für Photovoltaik-Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2003 errichtet wurden.

    https://www.energie-fachberater.de/strom-solar/so…aik-anlagen.php

  • Der Pferdefluesterer
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    • June 13, 2021 at 6:59 PM
    • #34

    Hier noch offizielle Dokument

    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…icationFile&v=1

  • Manolo
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    • June 13, 2021 at 7:24 PM
    • #35

    Das sind echt tolle Neuigkeiten, muss ich gleich mal meinem Steuerberater schicken.

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  • Taunussteiner
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    • June 13, 2021 at 11:35 PM
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    • #36

    Höre ich jetzt auch das erste mal. Wollte ab dem nächsten Jahr die MwSt. - Option kündigen. Wenn ich jetzt auch noch die Einnahmen steuerfrei bekomme, macht die Anlage ja nochmal soviel Spass 😀.

    Mustang Mach E First Edition

    Bestellung: 25.11.2019, Produktion: 05.02.2021, Auslieferung: 18.06.2021

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    • June 13, 2021 at 11:53 PM
    • #37

    Bin bloß mal gespannt ob wir die MWSt für den Speicher, der nächsten Monat installiert wird, dann auch zurück bekommen.

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    Futter: 9,39 kWp Luxor EcoLine Fullblack Anlage Süd-Ost mit Fronius Symo 8.2-3m

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  • Der Pferdefluesterer
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    • June 14, 2021 at 8:45 AM
    • #38
    Quote from Taunussteiner

    Höre ich jetzt auch das erste mal. Wollte ab dem nächsten Jahr die MwSt. - Option kündigen. Wenn ich jetzt auch noch die Einnahmen steuerfrei bekomme, macht die Anlage ja nochmal soviel Spass 😀.

    Kannst nach 5 bzw. 6 jahren problemlos in die Kleinunternehmerregelung wechseln, sofern du weniger als 17k eur im Jahr damit verdienst.

    Ab diesem Zeitpunkt muss man NICHTS mehr mit dem Finanzamt PV Technisch machen.

    Finde ich richtig gut :D

    Ich habe noch 2 bzw. 3 Jahre Regelbesteuerung vor mir.

    Quote from Manolo

    Bin bloß mal gespannt ob wir die MWSt für den Speicher, der nächsten Monat installiert wird, dann auch zurück bekommen.

    Die Regelung hat nichts mit dem "Unternehmen" zu tun.

    Wenn du dich am Anfang für die Regelbesteuerung entscheidest, kannst du alle Kosten bezüglich der PV Anlage geltend machen und bekommst auch MWST zurück.

    Aber auch bei defekten und austausch von Komponenten, bekommt man die MWST zurück. Bei der kleinunternehmerregelung nicht mehr.

    Heißt aber auch, je nach Finanzamt, 2 Jahre lang Monatlich*, nach einem Jahr einmal im Quartal, Vorsteuerumsatzerkärung abgegeben und jährlich die Umsatzsteuererklärung.

    Was wegfällt ist die Einnahmeüberschussrechnung, die für die EInkommenssteuer notwendig ist.

    *Mein Finanzamt wollte von Anfang an nur 1/4 Jährlich die Umsatzsteuervoranmeldung, also Finanzamtabhängig.

  • ThomasSiddy63
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    • June 14, 2021 at 8:58 AM
    • #39
    Quote from Holy Driver

    Kannst nach 5 bzw. 6 jahren problemlos in die Kleinunternehmerregelung wechseln, sofern du weniger als 17k eur im Jahr damit verdienst.

    Ab diesem Zeitpunkt muss man NICHTS mehr mit dem Finanzamt PV Technisch machen.

    Finde ich richtig gut :D

    Ich habe noch 2 bzw. 3 Jahre Regelbesteuerung vor mir.

    Die Regelung hat nichts mit dem "Unternehmen" zu tun.

    Wenn du dich am Anfang für die Regelbesteuerung entscheidest, kannst du alle Kosten bezüglich der PV Anlage geltend machen und bekommst auch MWST zurück.

    Aber auch bei defekten und austausch von Komponenten, bekommt man die MWST zurück. Bei der kleinunternehmerregelung nicht mehr.

    Heißt aber auch, je nach Finanzamt, 2 Jahre lang Monatlich*, nach einem Jahr einmal im Quartal, Vorsteuerumsatzerkärung abgegeben und jährlich die Umsatzsteuererklärung.

    Was wegfällt ist die Einnahmeüberschussrechnung, die für die EInkommenssteuer notwendig ist.

    *Mein Finanzamt wollte von Anfang an nur 1/4 Jährlich die Umsatzsteuervoranmeldung, also Finanzamtabhängig.

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    Vorsicht:

    Es gibt nur Liebhaberei ODER Gewinnabsicht!

    Gewinnabsicht heisst, das Finanzamt rechnet hoch ob es überhaupt möglich ist innerhalb der Abschreibungszeit mehr einzunehmen als auszugeben.

    Ist das nicht so, ist es ganz klar Liebhaberei und somit kann das sogar das ganze "Gewerbe", also auch den MwSt Abzug kosten. Das könnte sogar erst in 2-3 Jahren als Bummerang zurückkommen.

    Fährt hier kein Steuerberater ein Pony der das genauer beleuchten könnte? 😁

    Ich bin leider nur Ing ...

  • Der Pferdefluesterer
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    • June 14, 2021 at 9:08 AM
    • #40
    Quote from ThomasSiddy63

    Vorsicht:

    Es gibt nur Liebhaberei ODER Gewinnabsicht!

    Gewinnabsicht heisst, das Finanzamt rechnet hoch ob es überhaupt möglich ist innerhalb der Abschreibungszeit mehr einzunehmen als auszugeben.

    Ist das nicht so, ist es ganz klar Liebhaberei und somit kann das sogar das ganze "Gewerbe", also auch den MwSt Abzug kosten. Das könnte sogar erst in 2-3 Jahren als Bummerang zurückkommen.

    Fährt hier kein Steuerberater ein Pony der das genauer beleuchten könnte? 😁

    Ich bin leider nur Ing ...

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    Ne.

    Die Neuregelung gilt nur für die Einkommenssteuern.

    Die Umsatzsteuerregelung ist davon nicht betroffen. Hier bleibt alles beim alten.

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