
Ambientebeleuchtung Erweiterung
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Hallo!
Selbst gemacht oder machen lassen? Wenn das mit dem Sync-Steuerung nahtlos funktioniert, dann ist das eine echt saubere Lösung!
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Sehr cool 😎, könntest du evtl. ein how to hier posten?
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Hallo!
Selbst gemacht oder machen lassen? Wenn das mit dem Sync-Steuerung nahtlos funktioniert, dann ist das eine echt saubere Lösung!
Habe es machen Lassen da mir auch wichtig war die nicht nur über App steuern zu können sonder auch über Sync.
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evtl. ein how to hier posten
Jede lichteste hat ein eigenes Steuergerät was gekoppelt ist mit dem Sync App technisch kann man noch z.b Willkommens licht Animation auswählen.
Leider hatte ich die Zeit und die Mittel nicht es selber zu montieren daher habe ich es machen lassen. Es gibt bestimmt Lichtleisten alternativen aber wer die volle Funktion haben möchte kommt nicht von einer Montage davon.
Kostenpunkt ugv 800€🫠
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…wo und wer macht das denn so gut im Wohnort Deutschland?🥴
(auch, wenn ich momentan wieder einmal mit diesem meinem „störrischen Esel“ auf Kriegsfuß stehe und mit ihm „sauer“ bin, aber für so Spielereien bin ich zu haben😇)Grüße
PS: Wenn jetzt noch jemand das zumindest vorne beleuchtete Pony installiert hat lassen…🤣 -
Wenn jetzt noch jemand das zumindest vorne beleuchtete Pony installiert hat lassen…🤣
Ist das Vordere inzwischen jetzt doch erlaubt?
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Nein, es bekommen zwar andere Hersteller die lustigsten Front- und Heckbeleuchtungen per BE genehmigt, aber so ein einzeln beleuchtetes Logo eines Mustangs könnte ja mit einer BAHN verwechselt werden…🤣
Im ernst, ich habe irgendwo gelesen, dass sowohl vorne als auch hinten keine EINZELNE Beleuchtungseinrichtung in der MITTE des Fahrzeugs installiert sein darf (weil in der Tat Verwechslungsgefahr mit Schienenfahrzeugen bestünde🫣).
Daher sind Hersteller wie zB VW, Mercedes, Cupra auch dazu übergegangen, durchgehende LED-Lichtleisten vorne und hinten zu installieren und in diese ihre Fahrzeuglogos in der Mitte zu integrieren (bei Cupra sogar als zusätzliches Bremslicht).
Würdest du also durchgehende Lichtleisten fachmännisch installieren lassen und das beleuchtete Pony darin mittig integrieren, ist die Wahrscheinlichkeit relativ groß, das beim TÜV mit einer Einzelabnahme durchzubekommen.
Meine Überlegung:
Man könnte es auch ja auch „verdeckt“ machen, das beleuchtete Pony installieren und im Innenraum einen Schaltknopf anbringen, der die Beleuchtung „bei Bedarf“ (zB für Showzwecke und natürlich für die Benutzung ausschließlich abseits öffentlichen Straßenlands) zuschaltet und selbstverständlich bei Fahren auf öffentlichem Straßenland abgeschaltet lässt.
Macht die Sache wahrscheinlich zwar nicht viel legaler aber man hat wenigstens die Möglichkeit der Abschaltung für TÜV und andere „Verfolger“…🥴Grüße
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Oder alternativ nur mit mit dem Welcome und follow me Home Funktionen. Dann müsste man den Strom halt von der Innenbeleuchtung irgendwie abgreifen. Dann wäre das auch schon cool.
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Bloß nicht!
Stell Dir vor, Du fährst zum shoppen in die Stadt, parkst dort am Straßenrand und Dich beobachtet zufällig die Rennleitung. Dann könntest Du am Fänger sein, weil Du die Beleuchtung ja illegal im Straßenverkehr nutzt. Dann ist die BE des gesamten Autos futsch. -
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Zum leuchtenden Logo hab ich mal Gemini (pro) befragt:
Beleuchtete Logos am Auto: Was bei Mercedes, VW und Cupra erlaubt ist und warum der Ford Mustang passen muss
Ein leuchtender Stern bei Mercedes, ein illuminiertes VW-Emblem oder das strahlende Logo von Cupra – immer mehr Autohersteller setzen auf beleuchtete Markenlogos als markantes Designmerkmal bei Nacht. Doch was für die einen ein legales Extra ist, bleibt für andere, wie den Ford Mustang, in Deutschland verboten. Die Gründe dafür liegen in einem eng gefassten rechtlichen Rahmen, der erst kürzlich für solche Lichtspiele am Auto geschaffen wurde.
Neue EU-Regeln schaffen die Grundlage für legale Licht-Logos
Lange Zeit waren beleuchtete Logos während der Fahrt im Geltungsbereich der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schlichtweg nicht vorgesehen und somit unzulässig. Grundsätzlich gilt nach § 49a der StVZO, dass an Kraftfahrzeugen nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Eine entscheidende Änderung brachten jüngste Anpassungen der europäischen ECE-Regelungen, speziell der ECE-R48 (Anbau von Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen) und der ECE-R148 (Lichtsignaleinrichtungen). Seit Anfang 2023 ist es unter strengen Auflagen gestattet, Markenlogos am Fahrzeug zu beleuchten. Diese werden rechtlich als zusätzliche Positionsleuchten behandelt.
Die strengen Kriterien für die Zulassung
Damit ein beleuchtetes Logo legal auf die Straße darf, müssen die Hersteller präzise Vorgaben einhalten:
- Symmetrie: Das Logo selbst muss symmetrisch sein. Das VW-Zeichen, der Mercedes-Stern oder das Cupra-Logo erfüllen diese Anforderung. Asymmetrische Schriftzüge oder Embleme sind nicht gestattet.
- Größe: Die leuchtende Fläche des Logos darf eine Größe von 100 Quadratzentimetern nicht überschreiten.
- Position und Integration: Es sind maximal zwei beleuchtete Logos erlaubt – eines an der Front und eines am Heck. Entscheidend ist zudem, dass das Logo in ein Leuchtenband integriert sein muss. Der Abstand zur nächstgelegenen leuchtenden Fläche darf 7,5 Zentimeter nicht unterschreiten.
- Homologation: Die gesamte Leuchteinheit, inklusive des Logos, muss als System eine Typgenehmigung (E-Prüfzeichen) erhalten. Ein nachträglicher Einbau von nicht genehmigten Leuchtlogos ist daher illegal.
Warum Mercedes, VW und Cupra dürfen
Hersteller wie Volkswagen (beim neuen Touareg) und Cupra (beim Tavascan) haben ihre beleuchteten Logos von Anfang an nach diesen neuen, strengen ECE-Vorgaben entwickelt und in die Fahrzeugbeleuchtung integriert. Sie erfüllen alle Kriterien von der Symmetrie über die Größe bis hin zur Integration in ein durchgehendes Leuchtband an Front oder Heck und haben somit eine offizielle Typgenehmigung für den europäischen Markt erhalten. Auch Mercedes-Benz bietet für einige Modelle ab Werk genehmigte, beleuchtete Sterne an, die diesen Vorschriften entsprechen.
Das Problem des Ford Mustang
Beim Ford Mustang sieht die Sache anders aus. Das ikonische, galoppierende Pony-Logo ist im Kühlergrill platziert. Die in den USA teilweise erhältliche beleuchtete Variante erfüllt die strengen europäischen Anforderungen in mehreren Punkten nicht:
- Asymmetrie: Das Mustang-Pony ist in seiner Darstellung asymmetrisch, was nach aktueller ECE-Regelung eine Beleuchtung während der Fahrt ausschließt.
- Fehlende Integration: In der Regel ist das Logo nicht in ein umlaufendes Leuchtenband integriert, wie es die Vorschrift fordert. Es steht für sich allein im Kühlergrill.
- Keine EU-Homologation: Ford hat für den europäischen Markt keine entsprechende Typgenehmigung für ein beleuchtetes Mustang-Logo beantragt oder erhalten, da es den hiesigen Vorschriften widerspricht. Die in den USA geltenden Regeln für Fahrzeugbeleuchtung sind deutlich liberaler.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Erlaubnis für ein beleuchtetes Logo kein Privileg einzelner Hersteller ist, sondern das Ergebnis einer präzisen Einhaltung der neuen, strengen europäischen Design- und Sicherheitsvorschriften. Während Mercedes, VW und Cupra ihre Hausaufgaben gemacht und konforme Lösungen entwickelt haben, steht das Design des Ford Mustang-Logos und seine Platzierung einer legalen Beleuchtung in Europa im Wege. Für Mustang-Fahrer bedeutet dies: Der Traum vom leuchtenden Pony im Kühlergrill bleibt auf deutschen Straßen unerfüllt.
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…na da lag ich ja mit 2/3 gar nicht so schlecht…🤣
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…wo und wer macht das denn so gut im Wohnort Deutschland?🥴
(auch, wenn ich momentan wieder einmal mit diesem meinem „störrischen Esel“ auf Kriegsfuß stehe und mit ihm „sauer“ bin, aber für so Spielereien bin ich zu haben😇)Grüße
PS: Wenn jetzt noch jemand das zumindest vorne beleuchtete Pony installiert hat lassen…🤣Es gibts so wie ich weis jetzt 2 Händler in Deutschland die sich mit der Abientbeleutung im Mustang auskennen.
Einmal Ambilux in Stuttgart und in Dortmund Umgebung Car Hifi.
Habe von denn auch ein YouTube link:
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Mit ich mir auch überlegt machen zu lassen. Pony bestellen mir nur leider zu heiß mit dem TÜV.-
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…wieso, hat die Ambiente-Beleuchtung eine unmittelbare Auswirkung nach außen?
Ich denke, eine Ambiente- Innenbeleuchtung fällt nicht unter den Begriff der äußeren Beleuchtungseinrichtung in diesem Sinne, die von der ABE umfasst sein muss…
Schade, Dortmund und Stuttgart sind nun leider nicht gerade in meinem Einzugsgebiet…🤔
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Ich würd auch nach Dortmund und Stuttgart dafür fahren - sieht mega aus. Aber im Leasingfahrzeug natürlich nicht möglich.
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