Auf unserem Marktplatz sieht man oft den Zusatz „MwSt. ausweisbar“. Um Missverständnisse zu vermeiden, erklären wir in diesem Artikel genau, was dieser Hinweis bedeutet, wann er gilt und für wen es von Vorteil sein kann, ein gebrauchtes Auto mit diesem Zusatz zu erwerben. Dabei zeigen wir, warum dieser Begriff vor allem für Unternehmer wichtig ist und welche Unterschiede es zwischen privaten und gewerblichen Verkäufen gibt.
Der Begriff „Mehrwertsteuer ausweisbar” bedeutet, dass die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer auf der Rechnung separat ausgewiesen ist. Damit kann der Käufer – sofern er selbst umsatzsteuerpflichtig ist – diese Steuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer abziehen.
Dies ist vor allem für Unternehmen, Selbstständige und Gewerbetreibende relevant, die Fahrzeuge für betriebliche Zwecke erwerben. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer umsatzsteuerpflichtig ist und eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellt.
Ein Hinweis wie „Mehrwertsteuer ausweisbar” im Autoinserat deutet fast immer auf ein gewerbliches Angebot hin. Solche Fahrzeuge stammen typischerweise von Autohändlern, Firmen oder Leasinggesellschaften, die sie zuvor geschäftlich genutzt haben.
Diese Verkäufer müssen die Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis erheben und an das Finanzamt abführen. Deshalb dürfen sie die Mehrwertsteuer auch auf der Rechnung ausweisen.
Dies gilt sowohl für Neuwagen als auch für gebrauchte Firmenfahrzeuge, sofern sie aus dem Betriebsvermögen eines umsatzsteuerpflichtigen Unternehmens stammen.
Bei privaten Verkäufen ist die Mehrwertsteuer nicht ausweisbar, da Privatpersonen keine Umsatzsteuer berechnen dürfen.
Wenn also ein Händler ein Fahrzeug von einer Privatperson ankauft, kann er beim Weiterverkauf keine MwSt. ausweisen, da sie zuvor im Privatbesitz war. In diesem Fall wird oft die sogenannte Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) angewendet – die Umsatzsteuer wird nur auf die Handelsspanne erhoben und nicht separat ausgewiesen.
Auch wenn ein Unternehmen ein Fahrzeug an eine Privatperson verkauft, ist für den neuen Käufer die Mehrwertsteuer nicht mehr vorsteuerabzugsfähig.
Für Unternehmer und Selbstständige bietet ein Fahrzeug mit ausweisbarer Mehrwertsteuer einen klaren finanziellen Vorteil.
Die 19-prozentige Mehrwertsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden, wodurch sich der effektive Kaufpreis um diesen Anteil reduziert.
Das kann insbesondere bei hochpreisigen Elektroautos auf dem Gebrauchtwagenmarkt mehrere Tausend Euro ausmachen.
Beispiel:
Ein Tesla Model Y mit einem Verkaufspreis von 47.600 € brutto (inkl. 19 % MwSt.) hat einen Nettopreis von 40.000 €. Ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer zahlt somit letztlich nur den Nettobetrag, da er die 7.600 Euro Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückerhält.
Für Privatkäufer hat der Hinweis „Mehrwertsteuer ausweisbar” keine steuerlichen Auswirkungen, da sie keinen Vorsteuerabzug geltend machen können.
Dennoch ist der Hinweis interessant, da er auf ein gewerbliches Angebot hinweist. Das bedeutet in der Regel:
Auch wenn Privatpersonen die Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer absetzen können, kann der Hinweis „Mehrwertsteuer ausweisbar” ein wichtiges Qualitätsmerkmal beim Gebrauchtwagenkauf sein. Er zeigt, dass es sich um ein gewerbliches Angebot handelt, also in der Regel um ein Fahrzeug, das von einem Händler oder Unternehmen verkauft wird. Das bringt gleich mehrere Vorteile mit sich:
Zwar zahlst du als Privatkäufer den Bruttopreis inklusive Mehrwertsteuer, doch im Gegenzug erhältst du mehr Sicherheit und Nachvollziehbarkeit beim Kauf.
Das kann besonders auf dem Gebrauchtwagenmarkt für Elektroautos entscheidend sein, wenn dir Garantie, Fahrzeughistorie und rechtliche Absicherung wichtig sind.
Wenn das Fahrzeug von einer Privatperson stammt oder differenzbesteuert verkauft wird.
Nein, nur Unternehmen und Selbstständige mit Umsatzsteuerpflicht können die Vorsteuer geltend machen.
Ja, sofern der Leasinggeber oder aktuelle Vertragspartner umsatzsteuerpflichtig ist und die Leasingrate inklusive ausgewiesener MwSt. berechnet wird.
In seriösen Inseraten ist der Hinweis in der Regel klar erkennbar. Meist steht in der Beschreibung oder unter dem Preis „Mehrwertsteuer ausweisbar“ oder „inkl. 19 % MwSt.“.
Das bedeutet, dass der angegebene Preis der Bruttopreis inklusive Mehrwertsteuer ist, die auf der Rechnung separat ausgewiesen werden kann.
Nur wenn ausdrücklich „zzgl. 19 % MwSt.“ vermerkt ist, handelt es sich um einen Nettopreis, der in der Regel nur für gewerbliche Käufer gilt.
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