Die Bundesregierung möchte die Elektromobilität aktiv fördern. Deshalb kehrt ab 2026 die Kaufprämie, bzw. E-Auto-Förderung für Elektroautos in Deutschland zurück. Gefördert werden sollen rein elektrische Fahrzeuge, deren Netto-Listenpreis eine festgelegte Obergrenze nicht überschreitet. Aktuell wird ein Wert von etwa 45.000 € diskutiert.
Der Fokus liegt darauf, die Elektromobilität sozial ausgewogener zu fördern und die Förderung gezielter auf Haushalte mit geringeren und mittleren Einkommen auszurichten. In dieser Übersicht erfährst du, welche Fahrzeugmodelle infrage kommen.
Die geplante Kaufprämie verfolgt einen deutlich sozialeren Ansatz: Sie soll Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen gezielt entlasten und ihnen so eine faire Teilhabe am Umstieg auf E-Mobilität ermöglichen.
In Medienberichten wird ein monatliches Bruttoeinkommen von rund 3.800 Euro als mögliche Obergrenze genannt.
Diese Grenze dürfte sich auf das Haushaltseinkommen (also das Einkommen beider Partner) beziehen, um eine echte Sozialkomponente zu gewährleisten. Offizielle Details sind aber noch nicht bekannt.
Ergänzend zur staatlichen Förderung ist denkbar, dass auch Hersteller mit Preisnachlässen, Rabatten oder speziellen Konditionen an der Aktion beteiligt werden, um das Volumen elektrischer Fahrzeuge gemeinsam zu stärken.
Das Ziel ist ein ausgewogener Fördermix, der nicht nur ökologisch, sondern auch gesellschaftlich überzeugt.
Stand jetzt sind noch nicht alle Rahmenbedingungen der angekündigten E-Auto-Förderung bekannt. Deshalb sammeln wir Informationen und aktualisieren diesen Artikel ständig. Nachfolgend finden Sie die bereits bekannten Informationen.
Gerade bei diesem letzten Punkt könnte es mehr als spannend werden. Inzwischen kommen viele kleine und damit günstigere Elektroautos aus Fernost. Das ist auch in unserer Aufstellung weiter unten zu sehen. Sollte der letzte Punkt so kommen, wie von einigen Politikern gefordert, und nur E-Autos aus der EU gefördert werden, würde das die Auswahl der förderfähigen Autos deutlich einschränken. Solange dieser Punkt nicht offiziell bestätigt ist, führen wir in unserer Übersicht alle Fahrzeuge bis zu einem Preis von 53.550 € auf.
Neben der neuen Kaufprämie bleibt auch die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos erhalten. Laut dem aktuellen Beschluss der Bundesregierung vom Oktober 2025 wird die bestehende Regelung verlängert: Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen oder umgerüstet werden, sind zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit, maximal jedoch bis Ende 2035.
Diese Maßnahme soll die laufenden Betriebskosten für E-Auto-Besitzer senken und den Umstieg auf elektrische Antriebe langfristig attraktiver machen. Damit setzt die Regierung ein klares Signal für mehr Planungssicherheit – sowohl für Privatkunden als auch für Flottenbetreiber, die in nachhaltige Mobilität investieren möchten.
Neben der privaten Kaufprämie werden künftig auch Gewerbetreibende und Unternehmen von erweiterten Fördermöglichkeiten profitieren. Die Bundesregierung hat beschlossen, die Preisgrenze für die steuerliche Dienstwagenbegünstigung von bislang 70.000 Euro auf 100.000 Euro anzuheben. Dadurch können deutlich mehr vollelektrische Modelle von der günstigen 0,25-Prozent-Regelung profitieren. Das macht Elektrofahrzeuge auch für Firmenflotten und Selbstständige attraktiver.
Zusätzlich wurde eine neue Sonderabschreibung für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge eingeführt. Unternehmen dürfen künftig bis zu 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr steuerlich geltend machen. Diese Regelung soll Investitionen in E-Mobilität erleichtern und die Liquidität insbesondere kleiner und mittlerer Betriebe sichern. Plug-in-Hybride sind hiervon ausgenommen, da die Förderung klar auf reine Batterie-Elektrofahrzeuge abzielt.
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